Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der ND6 GmbH 
Stand: 2025 | Gültig ab: 01.01.2025

 

  1. Vertragsgegenstand 1.1. Diese AGB regeln das Mietverhältnis zwischen der ND6 GmbH ("Vermieter") und dem Mieter für die vorübergehende Nutzung von Handwerkerunterkünften. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu gewerblichen, nicht dauerhaft wohnlich veranlagten Zwecken im Rahmen betrieblicher Tätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeiter. Eine dauerhafte Wohnnutzung oder Anmeldung als Haupt- oder Nebenwohnsitz ist unzulässig. 1.2. Definition Handwerker und Monteure: Als Handwerker und Monteure im Sinne dieser AGB gelten ausschließlich Personen, die eine berufliche Tätigkeit im handwerklichen oder technischen Bereich ausüben und im Rahmen ihres Einsatzes vorübergehend eine Unterkunft benötigen. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen einen Nachweis über seine berufliche Tätigkeit vorzulegen (z. B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbestätigung oder Gewerbeanmeldung). Erfolgt dieser Nachweis nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Im Falle vorsätzlich falscher Angaben zum beruflichen Status oder bei Zweckentfremdung der Unterkunft behält sich der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB vor. 1.3. Zulässige Nutzung: Die Unterkunft dient der vorübergehenden Wohnnutzung durch beruflich eingesetzte Handwerker und Monteure (zeitlich befristetes Arbeiten fern vom Hauptwohnsitz). Eine Nutzung zu touristischen Zwecken oder als Erstwohnsitz ist ausgeschlossen. Die maximale Mietdauer beträgt 6 Monate pro Kalenderjahr. Jegliche anderweitige Nutzung, insbesondere für nicht handwerkliche gewerbliche Zwecke, ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 1.4. Befristeter Mietvertrag: Der Vertrag ist ein befristeter Zeitmietvertrag. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. 1.5. Videoüberwachung: Das Gebäude sowie öffentliche Bereiche werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der Sicherheit des Gebäudes. Betroffene Personen können Auskunft über die Datenverarbeitung verlangen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen und dient ausschließlich der Sicherheit und Prävention von Straftaten. Die Aufzeichnungen werden nur bei berechtigtem Interesse eingesehen und nach gesetzlichen Fristen gelöscht.

 

  1. Mietvertrag, Vertragsabschluss und Gültigkeit 2.1. Der Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. 2.2. Die AGB werden dem Mieter mit der Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt. Mit der Zahlung der Rechnung oder der Nutzung der Unterkunft gelten die AGB als akzeptiert. Der Mieter erhält die AGB vorab zur Verfügung gestellt und erkennt sie durch Nutzung verbindlich an 2.3. Eine gesonderte Unterschrift zur Annahme der AGB ist nicht erforderlich. 2.4. Die Zahlung der ersten Mietrate ist innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. 2.5. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Mieter bleibt in diesem Fall für bereits entstandene Kosten haftbar. 2.6. Zahlungsverzug & Mahnkosten: Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von 10,00 € pro Mahnschreiben zu erheben. Bei einem Verzug von mehr als 5 Werktagen kann das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt 2.7. Kein Widerrufsrecht: Die Buchung erfolgt ausschließlich für beruflich bedingte Aufenthalte. Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln..

 

  1. Pflichten des Mieters 3.1. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und wird dem Mieter in Textform zur Verfügung gestellt (per E-Mail und QR-Code in der Unterkunft). Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen. 3.2. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit durch ihn, seine Mitbewohner oder Besucher verursachten und auch fahrlässig verursachte Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. 3.3. Der Mieter verpflichtet sich, das WLAN nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für illegales Filesharing oder strafbare Inhalte. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden oder Forderungen Dritter. 3.4. Besucher sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Nicht angemeldete Übernachtungsgäste können zur außerordentlichen Kündigung führen und ggf. zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden, sofern ein berechtigter Verdacht auf unerlaubte gewerbliche Nutzung oder Täuschung vorliegt. 3.5. Der Vermieter oder ein beauftragter Dritter ist berechtigt, die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung zur Wartung, Kontrolle oder Reinigung zu betreten. In Notfällen ist ein Zutritt auch ohne Vorankündigung gestattet. 3.6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen des Mieters, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

 

  1. Beendigung des Mietverhältnisses 4.1. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. 4.2. Der Mieter hat die Unterkunft in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. 4.3. Reinigungspauschale: Wohnung: 150,00 € (netto zzgl. 19 % USt.). Zimmer: 50,00 € (netto zzgl. 19 % USt.). Diese Kosten sind hiermit vertraglich vereinbarte Pauschalen und sind nicht als versteckte Schadensersatzforderungen ausgelegt. Bei unverhältnismäßiger Verschmutzung wird eine Pauschale auf Basis des tatsächlichen Aufwands erhoben. 4.4. Schlüsselverlust: Bei Verlust eines Schlüssels wird eine Gebühr von 100 € zzgl. MwSt. berechnet. Muss die Schließanlage ersetzt werden, trägt der Mieter die vollen Kosten. 4.5. Verspätete Räumung: Bei nicht fristgerechter Räumung haftet der Mieter für alle Folgeschäden. Der Vermieter kann eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Tagesmiete pro angefangenen Tag verlangen. 4.6. Kein Anspruch auf Rückerstattung: Bei vorzeitigem Auszug besteht kein Anspruch auf anteilige Mietrückerstattung.

 

  1. Datenschutz 5.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO (Verantwortlicher ist die ND6 GmbH, Alfred-Herrhausen Allee 3-5, 65760 Eschborn) verarbeitet. 5.2. Die Speicherung erfolgt nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

 

  1. Schlichtung bei Streitigkeiten 6.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis zunächst eine gütliche Einigung durch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anzustreben. 6.2. Bei gewerblichen Mietern wird das Schlichtungsverfahren nach der Mediationsordnung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main durchgeführt. Kommt binnen 14 Tagen keine Einigung über den Schlichter zustande, kann jede Partei ein Verfahren bei der IHK einleiten oder einen neutralen Mediator vorschlagen. 6.3. Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, erfolgt die Schlichtung auf freiwilliger Basis. Der Vermieter erklärt in diesem Zusammenhang: "Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen." 6.4. Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens hemmt nicht das Recht des Vermieters, bei dringendem Handlungsbedarf (z. B. Zahlungsverzug, vertragswidriger Nutzung, Gefahr für die Mietsache) gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen oder fristlos zu kündigen. 6.5. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sowie sämtliche damit verbundenen Aufwendungen (z. B. Anwalts-, Mediatoren- und Verfahrenskosten) trägt der Mieter allein.

 

  1. Schlussbestimmungen 7.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. 7.2. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Mieter Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

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