Hausordnung

der ND6 GmbH (Monteurzimmer-Main-Offenbach)
(Vertragsbestandteil gem. Buchungsbestätigung)

 

Diese Hausordnung dient dem reibungslosen Miteinander, dem Schutz des Eigentums sowie der Sicherheit und Ordnung in unseren Unterkünften. Jeder Mieter verpflichtet sich, die nachstehenden Regeln während seines Aufenthalts einzuhalten.

 

1. Allgemeines Verhalten

Rücksicht, Respekt und ein ordentlicher Umgang mit dem Eigentum und den Mitbewohnern sind selbstverständlich.

Das Inventar ist pfleglich zu behandeln.

Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.

 

2. Rauchmelder & Brandschutz

  • Rauchmelder dürfen nicht abgedeckt, entfernt oder manipuliert werden – z. B. durch Folien oder Tüten.

Verstöße stellen eine grobe Pflichtverletzung dar.

Folgen: Vertragsstrafe von 250 €, fristlose Kündigung und – bei Vorsatz – ggf. strafrechtliche Anzeige.

 

3. Rauchen, E-Zigaretten & Cannabis

  • Rauchen (einschließlich E-Zigaretten/Vape-Produkten) sowie Cannabiskonsum sind in allen Innenräumen verboten.
  • Erlaubt nur in ausgewiesenen Außenbereichen.

Folgen: Reinigungskosten ab 150 € (je nach Aufwand), Abmahnung oder Kündigung.

 

4. Sauberkeit & Küche

  • Küche, Geräte und Oberflächen nach jeder Nutzung reinigen.
  • Keine Essensreste zurücklassen. Lebensmittel bei Abreise entsorgen.
  • Müll ist ordnungsgemäß und getrennt zu entsorgen (Restmüll, Papier, Verpackung, Bio).

 

5. Bad & Hygiene

  • Nach dem Duschen mindestens 15 Minuten lüften, Heizung dabei ausschalten.
  • Keine Speisereste oder Abfälle in Toilette oder Dusche entsorgen.

 

6. Ruhezeiten

  • Nachtruhe: 22:00 – 06:00 Uhr
  • Mittagsruhe: 12:00 – 15:00 Uhr

Vermeide Lärm jeglicher Art (Musik, Türenschlagen, laute Gespräche).

Verstöße: Erst Abmahnung, bei wiederholter Störung droht Kündigung.

 

7. Besucherregelung

  • Besucher sind vorab anzumelden.
  • Übernachtungen unangemeldeter Personen sind untersagt.

Verstoß: Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

 

8. Tiere

  • Tiere sind nicht gestattet.

Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

Bei erlaubter Tierhaltung: Reinigungskosten ab 200 € können erhoben werden.

 

9. Schäden & Haftung

Schäden sind dem Vermieter sofort zu melden.

Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Besucher oder Mitbewohner schuldhaft verursacht werden.

Mutwillige Zerstörung wird zur Anzeige gebracht.

 

10. Nutzung der Unterkunft

Die Unterkunft darf nicht gewerblich (z. B. als Lager, Werkstatt) genutzt werden.

Keine Lagerung von Werkzeug im Außenbereich.

Möbel und Inventar dürfen nicht ins Freie gebracht werden.

Geräte (Heizung, Router etc.) dürfen nicht umprogrammiert oder manipuliert werden.

 

11. Heizen & Lüften

  • Täglich mindestens 10 Minuten Stoßlüften.
  • Bei offenem Fenster: Heizung ausschalten.

Die Heiztechnik darf nicht verstellt oder dauerhaft manipuliert werden.

 

12. Wertsachen & Garderobe

Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder Garderobe, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Wir empfehlen, Fenster und Türen stets zu verschließen.

 

13. Schlüsselverlust

Bei Verlust eines Schlüssels wird eine pauschale Gebühr von 100 € zzgl. USt. erhoben.

Ist der Austausch der Schließanlage erforderlich, trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten (bis zu 500 € oder mehr).

 

14. Parken & Außenbereich

Nur die gekennzeichneten Stellplätze dürfen genutzt werden.

Das Abstellen von Werkzeug, Materialien oder Gegenständen im Außenbereich ist nicht gestattet.

 

15. Mülltrennung

Der Mieter ist verpflichtet, den Müll nach Fraktionen zu trennen: Restmüll, Papier, Verpackung, Biomüll.

Sperrmüll darf nicht abgestellt werden – Entsorgungskosten bei Verstoß trägt der Mieter.

 

16. Alkohol & Feiern

Übermäßiger Alkoholkonsum sowie Feiern oder Partys sind untersagt.

Störungen durch alkoholbedingtes Verhalten führen zur Abmahnung oder fristlosen Kündigung.

 

17. Sorgfaltspflicht beim Verlassen der Unterkunft

Beim Verlassen der Unterkunft sind:

  • Fenster zu schließen,
  • Heizung zurückzudrehen,
  • Licht und Herd auszuschalten.

Bei Schäden oder Diebstahl durch Fahrlässigkeit haftet der Mieter.

 

18. WLAN-Nutzung & Haftung

Die Nutzung des bereitgestellten WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung.

Untersagt sind insbesondere:

  • illegale Downloads (z. B. Filesharing),
  • der Besuch strafbarer oder extremistischer Inhalte.

Der Nutzer haftet vollumfänglich für Abmahnungen oder rechtliche Folgen.

Bei Missbrauch kann der Zugang dauerhaft gesperrt werden.

 

19. Sprache & Auslegung

Die verbindliche Fassung dieser Hausordnung ist in deutscher Sprache verfasst.

Übersetzungen (z. B. Englisch, Polnisch, Rumänisch, Kroatisch) können bereitgestellt werden.

Im Zweifelsfall gilt stets die deutsche Fassung.

 

 

20. Videoüberwachung

Die Gemeinschaftsbereiche im Gebäude (z. B. Eingangsbereich, Flure, Küche, Waschräume) sowie der Außenbereich (z. B. Hof, Stellplätze, Eingänge) werden aus Sicherheitsgründen und zur Prävention von Vandalismus und Diebstahl videoüberwacht.

Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem Schutz von Personen, Eigentum und Hausordnung und werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach gesetzlich zulässigen Fristen automatisch gelöscht.

Der Zugriff auf die Aufzeichnungen ist auf den Vermieter bzw. beauftragte Personen beschränkt und erfolgt nur bei berechtigtem Anlass, etwa bei Sicherheitsvorfällen.

Die Videoüberwachung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

 

21. Zutrittsrecht des Vermieters

Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter ist berechtigt, die Unterkunft zu betreten, wenn dies aus einem berechtigten Anlass erfolgt, insbesondere:

  • zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Unterkunft,
  • zur Durchführung von Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten,
  • zur Gefahrenabwehr (z. B. bei Wasserrohrbruch, Rauchentwicklung, Stromausfall),
  • zur Vorbereitung einer Nachvermietung am Ende des Mietverhältnisses.

Der Zutritt erfolgt in der Regel nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist (mindestens 24 Stunden).

In Notfällen (z. B. Gefahr für Personen, Gebäude oder Nachbarn) ist ein Betreten auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter in diesen Fällen den Zugang zu ermöglichen und kooperativ zu handeln.

 

Wir danken Ihnen für Ihr rücksichtsvolles Verhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die ND6 GmbH oder deren Beauftragte.

 

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