Allgemeine Geschäftsbedingungen         Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und

zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur

Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen 

ist.

 

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem

Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt

ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei 

der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

 

5. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

 

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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